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LAG Hamm, 18.11.2010 - 8 Sa 483/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Betriebsbedingte Änderungskündigung/ tarifliche Unkündbarkeit/ wichtiger Grund/ Fremdvergabe von Reinigungstätigkeit/ / ultima ratio/ Personalgestellung als milderes Mittel
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 626
Betriebsbedingte Änderungskündigung/ tarifliche Unkündbarkeit/ wichtiger Grund/ Fremdvergabe von Reinigungstätigkeit/ / ultima ratio/ Personalgestellung als milderes Mittel - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 25.03.2010 - 2 Ca 1852/09
- LAG Hamm, 18.10.2010 - 8 Sa 483/10
- LAG Hamm, 18.11.2010 - 8 Sa 483/10
- BAG - 2 AZR 741/10 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Hamm, 18.11.2010 - 8 Sa 483/10
Auch soweit die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom Arbeitgeber fordert, bereits bei der Aufstellung seines geänderten Organisationskonzeptes die mit der Unkündbarkeit übernommenen Garantien und Bindungen zu berücksichtigen (BAG, 02.03.2006, 2 AZR 64/05, AP Nr. 84 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 2006, 985), folgt hieraus allein die Notwendigkeit der Prüfung, ob die angebotene Vertragsänderung die einzige nach dem unternehmerischen Konzept verbleibende Beschäftigungsmöglichkeit darstellt (BAG a. .a. O., juris Rn 35). - LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 Sa 578/07
Zur Darlegungs- und Beweislast bei einer außerordentlichen betriebsbedingten …
Auszug aus LAG Hamm, 18.11.2010 - 8 Sa 483/10
Soweit aus der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 05.07.2007 (2 Sa 578/07, LAGE § 2 KSchG Nr. 59, juris Rn 22) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, kann dem aus den Gründen der vorstehend zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht gefolgt werden.
- LAG Hamm, 02.02.2012 - 8 Sa 1502/11
Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Dienstleistungsvertrag bei …
Anders als bei einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer, dem u. a. ein derartiger "Unterbringungsanspruch" zustehen kann (so für den Fall der tariflichen Unkündbarkeit im öffentlichen Dienst BAG, 06.10.2005, 2AZR 362/04, AP Nr. 8 zu § 53 BAT; LAG Hamm, 18.11.2010, 8 Sa 483/10, LAGE § 2 KSchG Nr. 67), besteht vorliegend für ein solches Erfordernis keine Grundlage.