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   LAG Hamm, 18.11.2010 - 8 Sa 483/10   

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https://dejure.org/2010,25598
LAG Hamm, 18.11.2010 - 8 Sa 483/10 (https://dejure.org/2010,25598)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.11.2010 - 8 Sa 483/10 (https://dejure.org/2010,25598)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. November 2010 - 8 Sa 483/10 (https://dejure.org/2010,25598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Änderungskündigung/ tarifliche Unkündbarkeit/ wichtiger Grund/ Fremdvergabe von Reinigungstätigkeit/ / ultima ratio/ Personalgestellung als milderes Mittel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 626
    Betriebsbedingte Änderungskündigung/ tarifliche Unkündbarkeit/ wichtiger Grund/ Fremdvergabe von Reinigungstätigkeit/ / ultima ratio/ Personalgestellung als milderes Mittel

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.11.2010 - 8 Sa 483/10
    Auch soweit die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom Arbeitgeber fordert, bereits bei der Aufstellung seines geänderten Organisationskonzeptes die mit der Unkündbarkeit übernommenen Garantien und Bindungen zu berücksichtigen (BAG, 02.03.2006, 2 AZR 64/05, AP Nr. 84 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 2006, 985), folgt hieraus allein die Notwendigkeit der Prüfung, ob die angebotene Vertragsänderung die einzige nach dem unternehmerischen Konzept verbleibende Beschäftigungsmöglichkeit darstellt (BAG a. .a. O., juris Rn 35).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 Sa 578/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast bei einer außerordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus LAG Hamm, 18.11.2010 - 8 Sa 483/10
    Soweit aus der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 05.07.2007 (2 Sa 578/07, LAGE § 2 KSchG Nr. 59, juris Rn 22) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, kann dem aus den Gründen der vorstehend zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht gefolgt werden.
  • LAG Hamm, 02.02.2012 - 8 Sa 1502/11

    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Dienstleistungsvertrag bei

    Anders als bei einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer, dem u. a. ein derartiger "Unterbringungsanspruch" zustehen kann (so für den Fall der tariflichen Unkündbarkeit im öffentlichen Dienst BAG, 06.10.2005, 2AZR 362/04, AP Nr. 8 zu § 53 BAT; LAG Hamm, 18.11.2010, 8 Sa 483/10, LAGE § 2 KSchG Nr. 67), besteht vorliegend für ein solches Erfordernis keine Grundlage.
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